Augenlasern in Hamburg: Alle Infos rund um die Behandlung
Wer sich für das Augenlasern in Hamburg entscheidet, dem bietet sich eine breite Auswahl an möglichen Augenärzten und Kliniken. Ob LASEK, (Femto-)LASIK oder ReLEx SMILE: In Hamburg gibt es für jede Methode erfahrene Spezialisten. Es empfiehlt sich daher, bei der Wahl des Arztes mit Bedacht vorzugehen und sich nicht nur vom günstigsten Angebot locken zu lassen. Nutzen Sie unser Vergleichsportal, um den passenden Arzt für Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu finden. Im Folgenden erfahren Sie unter anderem, wodurch sich die einzelnen Verfahren zum Augenlasern in Hamburg voneinander unterscheiden und mit welchen Kosten Sie für die Behandlung rechnen müssen.

Dr. Friedrich Flohr
Optical Express Hamburg Hamburg (0,6 km)
Andreas Otto
Augen- und Laserzentrum Hamburg MVZ Hamburg (13,0 km)Diese Methoden zum Augenlasern gibt es in Hamburg
Für das Augenlasern in Hamburg und Umgebung stehen alle gängigen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Diese unterscheiden sich jedoch erheblich in ihren Abläufen, Eigenschaften und Kosten.
(Femto-)LASIK in Hamburg
Das Augenlasern nach dem LASIK– oder dem Femto-LASIK-Verfahren ist auch in Hamburg am beliebtesten. Bei der LASIK-Methode kommt eine extrem scharfe computergesteuerte Präzisionsklinge zum Einsatz, mit welcher der behandelnde Arzt einen Hornhautdeckel (Flap) erzeugt. Im Femto-LASIK-Verfahren findet hierfür ein noch präziserer Infrarot-Laser Verwendung. Im Anschluss korrigiert der Augenarzt die Krümmung der darunter befindlichen Hornhautoberfläche und somit auch die Sehschwäche mittels eines Excimer-Lasers. Nach einer gründlichen Reinigung des Auges legt er den Hornhautdeckel schließlich zurück, damit dieser binnen weniger Wochen selbstständig wieder anwächst. Dieses Verfahren eignet sich für folgende Patienten (2):
- mindestens 18 Jahre alt
- bei Kurzsichtigkeit: maximal -10 Dioptrien
- bei Weitsichtigkeit: maximal +4 Dioptrien
- bei Hornhautverkrümmung: maximal +6 Dioptrien
ReLEx SMILE in Hamburg
Beim Verfahren ReLEx SMILE handelt es sich in Hamburg um die modernste und sicherste, allerdings auch die kostenintensivste Behandlungsmethode. Eine Augen-OP in Hamburg nach diesem Verfahren kostet Patienten mindestens 2.254 Euro pro Auge. Für das Augenlasern mit ReLEx SMILE bedarf es keines Hornhautdeckels. Somit entfallen bei dieser Methode jegliche flapbedingte Risiken. Der behandelnde Arzt verwendet stattdessen einen sehr präzisen Femtosekundenlaser, um im Inneren der Hornhaut ein dünnes Scheibchen (Letikel) zu erzeugen. Dieses kann er anschließend über eine winzige Öffnung entfernen. Auf diese Weise lässt sich eine Kurzsichtigkeit korrigieren. Die Behandlung einer Weitsichtigkeit ist mit ReLEx SMILE in Hamburg nicht möglich. Patienten mit folgenden Voraussetzungen eignen sich für das Verfahren:
- mindestens 18 Jahre alt
- Kurzsichtigkeit: maximal -10 Dioptrien
- Hornhautkrümmung: maximal +5 Dioptrien
PRK / LASEK in Hamburg
Die Augenlaserverfahren PRK und LASEK bewähren sich bereits seit über 30 Jahren und sind auch in Hamburg die am längsten angewandten. Für das PRK-Verfahren verwendet der behandelnde Arzt ein sogenanntes Hockey-Messer, für die LASEK-Behandlung eine alkoholische Lösung, um die oberste Epithelschicht der Hornhaut abzulösen. Anschließend nutzt er einen Excimer-Laser und korrigiert mit diesem die Sehschwäche. Nach der Augenlaserbehandlung in Hamburg mit dem LASEK-Verfahren wächst die abgelöste Epithelschicht in der Regel selbstständig wieder an. Eine therapeutische Kontaktlinse schützt das Auge alternativ vor möglichen Infektionen. Eine solche kommt auch bei dem PRK-Verfahren zum Einsatz.
Von allen Methoden zum Augenlasern in Hamburg weisen diese beiden die geringsten Kosten auf. Eine Behandlung mit PRK oder LASEK ist bereits ab 749 Euro pro Auge möglich. Folgende Voraussetzungen sind für diese Verfahren zu erfüllen (2):
- Mindestalter von 18 Jahren
- Kurzsichtigkeit: höchstens -8 Dioptrien
- Weitsichtigkeit: höchstens +4 Dioptrien
- Hornhautverkrümmung: maximal +6 Dioptrien
Augenlasern in Hamburg: Kostenübernahme und Finanzierung
Die Augen lasern zu lassen, bringt auch in Hamburg hohe Kosten mit sich. Vollkommen zu Recht stellt sich daher für viele Patienten die Frage: Gibt es Chancen auf Zuschüsse oder andere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern?
Die mit dem Augenlasern in Hamburg verbundenen Kosten übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht. Ihre Begründung: Die Behandlung sei nicht medizinisch notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in welchen eine Bezuschussung möglich ist. Diese bestehen beispielsweise dann, wenn bei Patienten eine Brillen- und Kontaktlinsenunverträglichkeit vorliegt. Auch Augenkrankheiten wie Grauer oder Grüner Star sowie eine drohende Erblindung nach einem Unfall können die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme veranlassen. Private Krankenkassen wiederum übernehmen beispielsweise bei einer LASIK-Behandlung in Hamburg meist mindestens einen Teil der Kosten. Dazu sind sie seit einem Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 (1) sogar gesetzlich verpflichtet.
Augenlasern in Hamburg: Finanzierungsmodelle und steuerliche Absetzbarkeit
Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Augenlasern in Hamburg in der Regel nicht übernehmen, gibt es Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu senken. So bieten beispielsweise zahlreiche Augenzentren und Kliniken attraktive Finanzierungsmodelle an, um die Behandlungskosten bei einem niedrigen Zinssatz über einen längeren Zeitraum in Raten abbezahlen zu können.
Eine weitere Möglichkeit stellt die steuerliche Absetzbarkeit von Augenlaserbehandlungen in Hamburg dar. Die Behandlungskosten müssen dabei lediglich innerhalb eines Jahres den festgelegten Grenzwert für außergewöhnliche Belastungen übersteigen. Welche steuerliche Entlastung dem Patienten zusteht, hängt von dessen individuellen Voraussetzungen – dem Jahresgehalt, der Anzahl der Kinder und dem Steuertarif – ab. In diesem Zusammenhang vor allem für Augenlaserpatienten interessant, die nicht in Hamburg leben: Auch die im Rahmen der Behandlung entstandenen Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar.
Quellen:
(1) BGH, Urteil vom 29. März 2017 – IV ZR 533/15, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=77860&linked=pm (Stand: Dezember 2021)
(2) Kohnen, Thomas. Refraktive Chirurgie. Berlin Heidelberg New York: Springer, 2011.